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    Hinweis: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab Juni 2025 bestimmte Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen, große Online-Shops und öffentliche Stellen), ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ich biete Ihnen dazu gerne Informationen an (keine Rechtsberatung). Auch ohne gesetzliche Pflicht ist Barrierefreiheit empfehlenswert – sie erleichtert die Nutzung für alle Besucher und verbessert die Reichweite Ihrer Webseite.



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